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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlage für die Buchung unserer Barista- und Kaffeebar-Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MADYNIO - Mobile Kaffeebar, Inhaber Martin Jost (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Durchführung von Barista- und Kaffeebar-Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Durchführung der vereinbarten Leistung zustande.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter erbringt Barista- und Kaffeebar-Dienstleistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen.

(2) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen gleichwertige Produkte zu verwenden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Charakter der Leistung erhalten bleibt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei der Buchung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird individuell im Angebot ausgewiesen.

§ 5 Voraussetzungen am Veranstaltungsort

(1) Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt geeignete Voraussetzungen für die Durchführung der Dienstleistung vorhanden sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • ausreichende Stellfläche für die Kaffeebar
  • ein funktionsfähiger Stromanschluss
  • gegebenenfalls ein Wasseranschluss
  • ein sicherer und ungehinderter Zugang zum Veranstaltungsort

(2) Etwaige Besonderheiten des Veranstaltungsortes sind dem Anbieter spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende Voraussetzungen oder verspäteten Zugang zurückzuführen sind, hat der Kunde zu vertreten.

§ 6 Aufbau- und Abbauzeiten

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die für den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau der Kaffeebar erforderliche Zeit einzuplanen.

(2) Sollte sich der Veranstaltungsbeginn aufgrund von Umständen verzögern, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter die entstandenen Wartezeiten gesondert in Rechnung stellen.

(3) Verlängerungen der vereinbarten Einsatzzeit bedürfen der Zustimmung des Anbieters und werden gesondert berechnet.

§ 7 Stornierung durch den Kunden

(1) Eine Stornierung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

(2) Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallkosten berechnet:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

(3) Bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen, insbesondere für eingekaufte Waren oder individuell vereinbarte Zusatzleistungen, können zusätzlich berechnet werden.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Beschädigungen des Equipments

(1) Das vom Anbieter bereitgestellte Equipment bleibt dessen Eigentum.

(2) Der Kunde haftet für Schäden am Equipment, soweit diese durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Kunden, seiner Gäste oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(3) Normale Gebrauchsspuren bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Kann die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur teilweise erbracht werden, sind beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.

(2) Bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen des Anbieters sind vom Kunden zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Fragen zu unseren AGB?

Bei Fragen zu den Vertragsbedingungen oder einer geplanten Buchung erreichen Sie uns direkt.

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